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Das BMF und die Herstellungskosten
Eine kritische Würdigung zur Änderung des
Wie ist das Verhältnis zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Herstellungskosten nach dem BilMoG?
Wie ist die Anhebung der Untergrenze der steuerlichen Herstellungskosten durch das BMF begründet?
Ist die Argumentation des BMF überzeugend?
Die Modifikation des Maßgeblichkeitsprinzips in Form der Neufassung von § 5 Abs. 1 EStG durch das BilMoG hat durch die auslegungsbehaftete Formulierung des Begriffs „steuerliches Wahlrecht” für vielfältige Diskussionen gesorgt . Zur Klärung der entstandenen Rechtsunsicherheit hatte das BMF ein Schreiben zur Maßgeblichkeit vom vorgelegt, welches wiederum auf nachhaltige Kritik gestoßen ist. In diesem Zusammenhang wurde – abweichend von R 6.3 Abs. 4 EStR 2008 und § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB – erstmals ein Einbeziehungsgebot für allgemeine Verwaltungs(gemein)kosten, Aufwendungen für Sozialeinrichtungen und freiwillige Sozialleistungen sowie für die betriebliche Altersversorgung in die steuerlichen Herstellungskosten unterstellt. In der aktuellen Änderung des wird nunmehr eine Beibehaltung der bisherigen Bilanzierungspraxis (d. h. des Einbeziehungswahlrechts und mithin die Bewahrung des Maßgeblichke...