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Bei doppelstöckiger Personengesellschaft anteiliger Untergang des Gewerbeverlusts der Untergesellschaft bei Übernahme aller Anteile der Obergesellschaft
(1) Gehen im Anwendungsbereich des UmwStG 1995 bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft die Anteile der Obergesellschaft durch eine verschmelzungsbedingte Anwachsung oder einen verschmelzungsbedingten Anteilserwerb (Gesamtrechtsnachfolge kraft Anteilsvereinigung) auf nur noch einen verbleibenden Gesellschafter über, so hat dies den anteiligen Untergang des bei der Untergesellschaft vorhandenen Gewerbeverlusts nach § 10a GewStG zur Folge; insoweit ist unerheblich, ob dem Wechsel der Anteilsinhaberschaft eine entgeltliche oder unentgeltliche Abrede zugrunde liegt. (2) Bei einer Anteilsvereinigung hat die Fiktion des § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 das rückwirkende „Erlöschen der Personengesellschaft”, d. h. den rückwirkenden Verlust der (beschränkten) ertragsteuerrechtlichen Rechtsfähigkeit der Mitunter...