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Unselbständige Ansprüche von Vorzugsaktionären wie Forderungen letztrangiger Gläubiger zu behandeln
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft sind im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens die unselbständigen Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden wie Forderungen letztrangiger Insolvenzgläubiger zu behandeln. Diese Ansprüche gelten mit rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans als erloschen, soweit im Plan nicht etwas anderes bestimmt ist. Aus diesen erlassenen Forderungen kann auch kein Stimmrecht als Vorzugsaktionär (§ 140 Abs. 2 Satz 1 AktG) mehr abgeleitet werden ( NWB NAAAD-44526).