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Abmahnungen und Rechtsschutz
Ein verfahrensmäßiger Überblick
Dieser Aufsatz gibt einen Überblick über das Verfahren bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Nach einer Abmahnung muss der Abgemahnte entscheiden, wie er reagieren soll. Er muss sich überlegen, ob er eine (modifizierte) Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abgibt, ob er nicht reagiert, ob er es auf ein einstweiliges Verfügungsverfahren ankommen lässt oder sogar auf ein Hauptsacheverfahren.
Arbeitshilfe: Die elektronische Fassung des Beitrags enthält als PDF-Anhang zusätzliche Abschnitte, insbesondere zum einstweiligen Rechtsschutz und zum Hauptsacheverfahren.Datei öffnen
I. Allgemeines
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bekämpft unlautere geschäftliche Handlungen und dient dem Schutz aller Marktteilnehmer vor unlauteren Handlungen durch Mitbewerber. Die Aufforderung eines Mitwettbewerbers an den Verletzer, eine wettbewerbswidrige Handlung zu unterlassen – die sog. Abmahnung –, erfährt im Wettbewerbsrecht besondere Relevanz. Die Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch im Wettbewerbsrecht, der am häufigsten geltend gemacht wird. Die meisten gerügten Wettbewerbsverstöße werden außergerichtlich durch eine Abmahnung erledigt.