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IWB Nr. 5 vom Seite 164

„Steuerdaten-Affäre Schweiz”

Alles, was (Straf-) Recht ist!

Elke Werner

Jeder Steuerpflichtige, der befürchtet, seine Daten könnten sich in der durch das Land Nordrhein-Westfalen angekauften Sammlung Schweizer Bank- und ggf. Versicherungsdaten befinden, wird sich fragen, ob und ggf. wie er einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung entgehen kann. Dies gelingt grundsätzlich durch eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO. Davon haben mit Stand v. ca. 6.400 Personen Gebrauch gemacht. Gleichwohl könnte dafür die Notwendigkeit fehlen, nämlich, wenn die Verwertung der Daten im Steuerstrafverfahren aus Rechtsgründen untersagt ist. Diesem Thema widmet sich der folgende Beitrag.

I. Einleitung

[i]Der Sachverhalt zum aktuellen DatenankaufDas Anbieten von Kundendaten durch ehemalige Bankmitarbeiter oder sonstige Dritte, die unbefugt in den Besitz dieser Daten gelangt sind, hat Konjunktur. Nach der „Liechtensteiner Steueraffäre” gibt es nun die „Steuerdaten-Affäre Schweiz”. Die im ersten Fall gekauften Daten der Bank Liechtenstein Global Trust (LGT) haben sich gerechnet. Angeblich soll in bislang 200 aufgearbeiteten Fällen ein Betrag von 200 Mio. € an Steuern nachgefordert worden sein. Dazu kommen bislang angeblich 25 Mio. € an Geldstrafen und Geldauflagen nach § 153a StPO.

Der jüng...

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