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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen
(1) Im zeitlichen Geltungsbereich des
Alterseinkünftegesetzes geleistete Beiträge zu den gesetzlichen
Rentenversicherungen sind als Sonderausgaben nur beschränkt abziehbar
(Bestätigung des
,
BStBl II S. 420). Hiergegen bestehen
keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (2)
Die Regelung über die begrenzte Abziehbarkeit
S. 202von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1
Nr. 3, Abs. 4
EStG i. d. F. des
Alterseinkünftegesetzes) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
(Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1
Satz 1, Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 1 Nr. 3,
Abs. 3, Abs. 4, Abs. 4a,
§ 22 Nr. 1
Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG 2005; Art. 1
Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1 GG).
Die Ausführungen des Senats zur beschränkten Abzugsfähigkeit von Altersvor...