Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Keine Vorsteuerberichtigung bei nur einmaliger Verwendung des Wirtschaftsguts
Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG
für vor dem ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung
oder Herstellung von Wirtschaftsgütern führen, setzt voraus, dass
diese nicht nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden.
Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen oder
Anlagevermögen ist umsatzsteuerrechtlich nicht entscheidend (Bezug:
Art. 20 Abs. 1 Buchst. b Richtlinie 77/ 188/EWG;
§ 15a, § 27 Abs. 8 UStG 1999).
Ein „Wirtschaftsgut” i. S. des § 15a UStG liegt dann vor, wenn dieses über einen längeren Zeitraum zur Erzielung von Umsätzen genutzt wird, da umsatzsteuerlich nicht die ertragsteuerliche Qualifizierung des Wirtschaftsguts maßgebend ist, sondern die Quantität der Verrechnungsumsätze.