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BFH 24.09.2009 V R 6/08, StuB 5/2010 S. 205

Umsatzsteuer | Keine Vorsteuerberichtigung bei nur einmaliger Verwendung des Wirtschaftsguts

Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG für vor dem ausgeführte Umsätze, die zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern führen, setzt voraus, dass diese nicht nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet werden. Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen oder Anlagevermögen ist umsatzsteuerrechtlich nicht entscheidend (Bezug: Art. 20 Abs. 1 Buchst. b Richtlinie 77/ 188/EWG; § 15a, § 27 Abs. 8 UStG 1999).

Praxishinweise

Ein „Wirtschaftsgut” i. S. des § 15a UStG liegt dann vor, wenn dieses über einen längeren Zeitraum zur Erzielung von Umsätzen genutzt wird, da umsatzsteuerlich nicht die ertragsteuerliche Qualifizierung des Wirtschaftsguts maßgebend ist, sondern die Quantität der Verrechnungsumsätze.

– erl –

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