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Auflösung eines negativen Kapitalkontos bei Betriebsaufgabe durch die Personengesellschaft
(1) Eine Personengesellschaft, über deren Vermögen das Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) eröffnet worden ist, muss mangels rechtlicher oder faktischer Beendigung zum Klageverfahren des Mitunternehmers (hier: Kommanditisten) betreffend die Höhe seines Aufgabegewinnanteils beigeladen werden, wenn das Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) deshalb noch nicht abgeschlossen ist, weil der Konkursverwalter (Insolvenzverwalter) noch ausstehende Einlagen der Gesellschafter oder für die Gläubigerbefriedigung nach § 171 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 HGB (a. F./n. F.) benötigte Beträge einfordert. (2) Zur Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten bei Aufgabe des Betriebs durch die KG (Bezug: § 164, § 172 AO; § 4 Abs. 5, § 15a § 16 EStG; § 44, § 48, § 60 Abs. 3 FGO).
(1) B...