Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands bei Versicherungsvertreter aufgrund Pflegeverpflichtung für nur abschlussprovisionierte Versicherungsverträge
(1) Hat ein Versicherungsvertreter zwar für alle in seinem Bestand befindlichen Lebens- und Rentenversicherungsverträge eine Bestandsbetreuungs- bzw. Pflegeverpflichtung übernommen, besteht jedoch nur für einen Teil der Verträge S. 198Anspruch auf Pflegeprovision, so kann er gem. rkr. NWB UAAAD-10595 (EFG 2009 S. 562) für die nur mit Abschlussprovisionsanspruch versehenen Verträge eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands im Hinblick auf die zum Bilanzstichtag nicht erfüllte Pflegeverpflichtung bilden. (2) Ein Erfüllungsrückstand besteht auch, soweit der Versicherungsvertreter als Rechtsnachfolger in eine bereits bestehende Pflegeverpflichtung eingetreten ist (Bezug: § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).
(1) Der Kläger (Kl.) führte die zuv...