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BMF lässt Eintrag erhöhten Freibetrags für Arbeitszimmer im AdV-Verfahren zu
Der BFH hat jüngst in einem AdV-Verfahren den Eintrag eines erhöhten Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte wegen der Kosten eines Arbeitszimmers zugelassen, obwohl das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildete . An der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG bestünden verfassungsrechtliche Zweifel.
Das BMF reagiert nun auf diesen Beschluss und lässt den Eintrag eines erhöhten Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte bis zur Höhe von 1.250 € im Rahmen eines AdV-Antrags zu, [i]Voraussetzungenwenn
die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ausmacht oder
wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Hinweis: Damit führt das BMF zumindest im AdV-Verfa...