Arbeitshilfe Mai 2010

Anforderungen an eine Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 AO, dass die Betriebsprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat - Mustereinspruch

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Ist der angefochtene Gewinnfeststellungsbescheid wegen eingetretener Feststellungsverjährung aufzuheben, weil der nach einer Außenprüfung ergangene Prüfungsbericht eine hinreichend deutliche Mitteilung i.S. des § 202 Abs. 1 Satz 3 AO darauf enthielt, dass die Außenprüfung für das Streitjahr zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe und daher auch die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO weggefallen ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB OAAAD-24296