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NWB BB 4/2009 S. 106

Firmenpleiten: Insolvenzverwalter werden nach Erfolg bezahlt

Droht einem Unternehmen die Insolvenz, werden regelmäßig Insolvenzverwalter bestellt. Diese werden erfolgsabhängig bezahlt. Das ist in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InVV) geregelt. Die Entgelte richten sich nach dem Wert der Insolvenzmasse. Diese ist die Geldsumme, die am Ende des Verfahrens an die Gläubiger ausgeschüttet wird. Einige Beispiele für die Vergütungen der Insolvenzverwalter:


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40 % für Beträge bis 25.000 €
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25 % für Beträge bis 50.000 €
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7 % für Beträge bis 250.000 €
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3 % für Beträge bis 500.000 €
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2 % für Beträge bis 25 Mio €
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1 % für Beträge bis 50 Mio €

Die Sätze sind jedoch nur Orientierungsgrößen, da je nach Schwierigkeitsgrad des Falls höhere Zu- und Abschläge anfallen.

Die wichtigsten Fragen zum Zugang zur Insolven...

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