Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vermögensbeteiligungen
Neu im April
Marktübliche Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung
Sowohl bei der Zuwendung einer Vermögensbeteiligung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als auch bei der Veräußerung einer solch zuvor erhaltenen Beteiligung ist anhand der Gesamtumstände zu entscheiden, ob die Vorgänge
beim Arbeitnehmer zu Arbeitslohn führen,
einer anderen Einkunftsart (insbesondere den Kapitaleinkünften) oder
dem nicht steuerbaren Bereich (z. B. bei einer privat veranlassten Schenkung)
zuzurechnen sind (vgl. hierzu auch die Ausführungen beim Stichwort „Vermögensbeteiligungen“ unter Nr. 1).
Der verbilligte Erwerb einer Mitarbeiterbeteiligung am Arbeitgeber-Unternehmen aufgrund des Arbeitsverhältnisses führt beim Arbeitnehmer in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert der Beteiligung und den aufgewendeten Anschaffungskosten zu Arbeitslohn. Damit ist der Erwerbsvorgang zugleich abgeschlossen.
Die spätere Veräußerung der Mitarbeiterbeteiligung ist laut Bundesfinanzhof ein anderer Sachverhalt und steuerlich eigenständig zu würdigen. Dies hat zur Folge, dass der Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer solchen Mitarbeiterbeteiligung nicht zu einem lohnsteuerpflichtigen Vorteil führt. Ein ...