Umsatzsteuerpflicht der Leistungen ausländischer Musiker für ein Orchester - Mustereinspruch
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
1. Ist eine - auf Ersuchen des FA und nicht auf Antrag des Unternehmers - von der zuständigen Landesbehörde erstellte Bescheinigung i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG 1999 für das FA und das FG verbindlich, soweit es um die Frage geht, ob eine Einrichtung als solche die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG 1999 bezeichneten Einrichtungen erfüllt? Umfasst die Bindungswirkung auch die Frage, ob die Einrichtung eine gleichartige Einrichtung anderer Unternehmer ist?
2. Kann sich die Steuerfreistellung der von ausländischen Künstlern für ein Orchester erbrachten Leistungen aus einer Bescheinigung ergeben, welche ausdrücklich für das Orchester in seiner Gesamtheit ausgestellt worden ist und keine Aussagekraft für die kulturelle Bedeutung der musikalischen Einzelleistung des jeweiligen Musikers hat?
3. Gilt die Gleichstellung solange und soweit, wie die betreffenden Künstler in dem Orchester mitwirken, wenn eine Bescheinigung gem. § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG 1999, welche sich ausdrücklich auf die von den jeweils einzelnen Musikern an das Orchester erbrachten Einzelleistungen bezieht, keine konkrete Angabe zum Zeitpunkt enthält, ab dem die betreffenden Künstler in ihrer Eigenschaft als Orchestermitglieder die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen, wie die in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG 1999 genannten staatlichen und kommunalen Einrichtungen?
4. Steht der Annahme der Steuerfreiheit der Umsätze in Zusammenhang mit dem jeweiligen Orchester nicht entgegen, dass die Bescheinigung nicht die gesamte Tätigkeit des betreffenden Künstlers erfasst, wenn die Bescheinigung gem. § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG 1999 auf die Tätigkeit der Künstler im einem jeweiligen Orchester beschränkt ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfragen anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
XAAAD-14184