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IWB 3/2009 S. 1371

Schweiz | Erhöhung der Spielbankabgabe

Nach den Vorschlägen einer Spielbankenkommission im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung soll die Besteuerung der Spielbanken erhöht werden. Bemessungsgrundlage für die Spielbankabgabe ist der Bruttospielertrag (BSE), d. h. die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Gewinnen. Der progressive Steuertarif sieht Steuersätze von 40 bis 80 % des BSE vor. Die Besteuerung tritt aber erst ein, wenn der BSE 20 Mio. CHF für A-Casinos und 10 Mio. für B-Casinos (kleinere Casinos mit nur bis zu 150 Glückspielautoamten und gesetzlich vorgeschriebene Höchsteinsätzen und Höchstgewinnen) überschritten wird. Die Kommission schlägt vor, künftig nur einen einheitlichen Schwellenwert von 10 Mio. CHF zu verwenden. Anhand der in 2007 erzielten BSE würden sich durch diese Maßnahme Steu...

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