1. Die Überleitung von angestellten Lehrkräften entsprechend dem Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - ist weder am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen (a. A. -), noch stellt sie eine Beförderungsentscheidung i. S. des Art. 33 Abs. 2 GG dar (a. A. -).
2. Das Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Tatbestand
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