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BBB 2/2009 S. 38

KfW: Zuschuss für Coaching bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Die KfW-Mittelstandsbank fördert schon seit längerem Beratungen und Coachings für Selbständige und Gründer. In Westdeutschland werden 50 %, in Ostdeutschland 75 % der förderfähigen Beratungskosten erstattet. Seit Oktober 2008 ist das Förderprogramm erweitert worden. Existenzgründer, die vor der Aufnahme der Selbständigkeit arbeitslos waren, bekommen bundesweit 90 % der Beratungskosten erstattet.

Voraussetzung: Die Gründung liegt nicht länger als ein Jahr zurück. Der Zuschussbetrag ist jedoch auf 3.600 € begrenzt. Der Förderantrag muss entweder bei der IHK, der HWK oder der für den Bezirk Ihres Mandanten zuständigen Wirtschaftsfördergesellschaft gestellt werden. Hier kann auch gleichzeitig geprüft werden, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen.

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