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BBB 1/2009 S. 5

Änderung bei Preisklauseln

Bei Unternehmensgründungen oder -übernahmen müssen Wertsicherungsklauseln auf den „Prüfstand”, die in gewerblichen Miet- und Pachtverträgen den Miet- und Pachtzins regeln. In diesen Fällen sollten Sie für Wertsicherungsklauseln das neue Preisklauselgesetz beachten: Neben Detailänderungen ist neu geregelt, dass für sog. Indexklauseln keine Genehmigungspflicht mehr besteht (vgl. Jahn, NWB F. 15 S. 881 ff.).

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