Keine Betriebsaufgabe durch Wohnsitzverlegung nach Belgien
Leitsatz
1) Es liegt keine Betriebsaufgabe vor, wenn ein selbständig tätiger Erfinder sein Einzelunternehmen nach Verlegung seines
Wohnsitzes nach Belgien von Belgien unverändert weiterführt.
2) Die Annahme einer Betriebsaufgabe mit Sofortbesteuerung ist vor dem Hintergrund, dass im reinen Inlandsfall eine Besteuerung
nicht erfolgt wäre, nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.