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FG Saarland 12.08.2008 2 K 2024/03, NWB direkt 50/2008 S. 10

Verständigungsregel und 45-Tage-Regelung des DBA-Frankreich

Die Grenzgängereigenschaft nach Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich geht nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer an nicht mehr als 45 Arbeitstagen außerhalb der Grenzregion tätig wird. Bei Berechnung dieser 45 Tage zählen solche Tage nicht mit, an denen der Arbeitnehmer nicht ganztägig abwesend ist. Die im FRA - 26/06 (BStBl 2006 I S. 304) getroffene anders lautende Verständigungsvereinbarung bindet nicht die Gerichte.

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