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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 11 K 1187/04 B EFG 2008 S. 1576 Nr. 19

Gesetze: GrEStG 1997 § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG 1997 § 8 Abs. 1, GrEStG 1997 § 9 Abs. 1 Nr. 1

„Optionsvergütung” für die Bereitstellung des Grundstücks seit Annahme des Kaufangebots als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Wird der für den Erwerb eines unbebauten Grundstücks vereinbarte Kaufpreis nachträglich gemindert und gleichzeitig eine „Optionsvergütung” in Höhe des Minderungsbetrages vereinbart, die dem Veräußerer für die Bereitstellung des Grundstücks seit dem Zeitpunkt der Annahme des Kaufangebots zustehen soll, und die der Höhe nach den vom Erwerber bis zur Vereinbarung der Optionsvergütung geleisteten Anzahlungen auf den Kaufpreis entspricht, so ist die Optionsvergütung als Bestandteil der Gegenleistung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1576 Nr. 19
JAAAC-87755

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.05.2008 - 11 K 1187/04 B

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