Voraussetzungen einer Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - Mustereinspruch
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Kann auch dann eine Änderung von Steuerbescheiden nach der Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO erfolgen, wenn das rückwirkende Ereignis bereits vor Abgabe der Steuererklärung eingetreten und der Steuerbescheid vor Antrag auf Änderung zudem bestandskräftig geworden war?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
FAAAC-86981