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BBEV Nr. 8 vom Seite 279

Neue Rahmenbedingungen für Finanzinvestoren in Deutschland

Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) und Risikobegrenzungsgesetz

von Michael Schachtner, München

Bereits im Koalitionsvertrag v. wurde angekündigt, die Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital in Deutschland zu verbessern. Konkrete Grundlage der Verbesserungen war sodann der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) v. (vgl. Schachtner, BBEV 2007 S. 326 NWB WAAAC-59304). Außerdem sollten Finanzinvestoren bei von der Bundesregierung festgelegten schädlichen Tätigkeiten eingeschränkt werden. Nach längerer Beratungszeit hat der Bundestag nunmehr am die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses über das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz, BR-Drucks. 449/08) sowie das MoRaKG (BR-Drucks. 448/08) angenommen. Der Bundesrat stimmte am beiden Gesetzen zu. Der nachfolgende Beitrag zeigt die nun gültigen Rahmenbedingungen für Finanzinvestoren in Deutschland auf.

Gesetzestexte zum MoRaKG und zum Risikobegrenzungsgesetz NWB CAAAC-84934

I. Bisherige Rahmenbedingungen

1. Diskriminierung der Beteiligungsfinanzierung

Zur Klärung der Rahmenbedingungen für Finanzinvestoren hatte die Bundesregierung am den Sachverständigenrat (SVR) gebeten, eine E...

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