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Einführung eines neuen Art. 18A DBA USA für Altersvorsorgepläne
Mit Wirkung zum ist ein neues Ergänzungsprotokoll zum DBA USA in Kraft getreten, wodurch unter anderem ein neuer Art. 18A DBA USA eingeführt wurde. Dieser regelt die gegenseitige Anerkennung von Altersvorsorgeplänen für steuerliche Zwecke, d. h. die Zuweisung des abkommensrechtlichen Besteuerungsrechts für entsprechende Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie der unter dem Altersvorsorgeplan erzielten Einkünfte, um Personalentsendungen in den jeweils anderen Staat zu erleichtern. Der nachfolgende Beitrag stellt diese neue Vorschrift sowie die sich daraus für die Praxis ergebenden Auswirkungen dar.
I. Einführung
Durch Austausch der Ratifizierungsurkunden am ist ein neues Protokoll zur Änderung des DBA USA in Kraft getreten. Bereits am war das Protokoll von den Vertretern Deutschlands und den USA zur Änderung des DBA USA unterzeichnet worden. Aufgrund von Vorbehalten innerhalb des U.S.-amerikanischen Senats wurde aber erst kurz vor Ablauf des Jahres 2007 das Änderungsprotokoll durch die USA ratifiziert. Die geänderten Vorschriften für die im Abzugsweg zu erhebenden Steuern sind erstmals (und damit rückwirkend) auf Beträge anzuwenden, die a...