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StuB 10/2008 S. 395

Bilanzänderung durch nachträgliche Einbuchung einer Rückstellung

Gegenstand einer Bilanzänderung können gem. nrkr. NWB EAAAC-65868 (BFH-Az.: I B 200/07, EFG 2008 S. 195) auch Bilanzansätze sein, soweit sie dem Grunde oder der Höhe nach auf der Ausübung sog. kaufmännischen Ermessens beruhen (hier: Bildung einer Rückstellung in der Bilanz zum wegen der voraussichtlichen Kosten für die Archivierung der nach § 257 HGB bzw. § 147 AO 1977 aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen einer GmbH; Bezug: S. 396§ 147 AO; § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG 2000; § 249 Abs. 1 Satz 1, § 257 HGB).

Praxishinweise: (1) Eine steuerliche Außenprüfung bei der Klägerin (Klin.), einer GmbH, führte zu dem Ergebnis, dass die am aufgestellte Bilanz zum insoweit fehlerhaft war, als die halbfertigen Arbeiten um 3.500 DM zu niedrig und die Pauschalwertberichtigung auf ...BStBl 2003 II S. 131

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