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BBB 3/2008 S. 69

Datenschutz: Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung seit

Die Vorratsdatenspeicherung ist im „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” enthalten, das zum Jahresanfang in Kraft getreten ist. Dies sieht folgende Regelungen vor:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Umsetzung Vorratsdatenspeicherung
Was wird gespeichert?
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Verkehrsdaten, keine TK-Inhalte
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Telefonverbindungen (Rufnummern, Kennungen, Datum, Uhrzeit, Dauer)
-
Bei der Mobilfunktelefonie werden nun auch der Standort (Funkzelle), Gesprächsbeginn sowie zusätzlich IMEI-Nr. und SMS-Verbindungen gespeichert.
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Ab müssen zusätzlich von den Internetzugangsanbietern IP-Adressen, Beginn und Ende der Nutzung und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL) gespeichert werden.
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