Arbeitshilfe Januar2009

Kindergeld für geduldete Ausländer - Mustereinspruch

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Die Anwendung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG vom auf vor dem verwirklichte Sachverhalte (Altfälle), in denen sich die Aufenthaltstitel noch nach dem AuslG richteten, ist verfassungsrechtlich unzulässig (entgegen ). Umgeht der Gesetzgeber eine verfassungsgerichtliche Regelungsfrist dadurch, dass er den Anwendungsbereich einer Neuregelung auf bereits abgeschlossene Sachverhalte vorverlagert, so können unterinstanzliche Gerichte einer für verfassungswidrig gehaltenen Norm in eigener Zuständigkeit die Anwendung versagen, wenn das BVerfG bereits eine Entscheidung zu einer vergleichbaren Rechtsvorschrift getroffen hat (hier , 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97 zu § 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG). § 62 Abs. 2 EStG in der Fassung des JStG 1996 ist entsprechend dem Entscheidungsausspruch des vgl. OS 2) entgegen seinem Wortlaut dahin auszulegen, dass ausländischen Eltern, die sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, Kindergeld für Zeiträume vor Januar 2005 zu gewähren ist, wenn sie nach den §§ 51, 53 und 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können, dies allerdings frühestens für die Zeit nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenem Aufenthalt von einem Jahr.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB MAAAC-69143