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Offenlegung des Jahresabschlusses
Zweifelsfragen zur Publizität im Unternehmensregister
Seit dem ist das elektronische Unternehmensregister online. Unter www.unternehmensregister.de sind die Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre offenzulegen, die nach dem beginnen. Betroffen sind vor allem Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen keine natürliche Person haftet (§ 264a HGB). Da sich nun kein Unternehmen dauerhaft der Offenlegung entziehen kann, besteht gerade bei kleinen Unternehmen i. S. von § 267 HGB und ihren Beratern noch Unsicherheit, wenn sie erstmals einen Abschluss veröffentlichen.
I. Sachverhalt 1: Umfang und Inhalt der Offenlegung
Im Internet ist der (nachfolgend leicht gekürzt wiedergegebene) Jahresabschluss zum der Malermeister Armin Muster GmbH veröffentlicht (www.unternehmensregister.de oder www.ebundesanzeiger.de):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aktiva | in Euro | in Euro |
A. Ausstehende Einlagen auf
das gezeichnete Kapital | 12.782,30 | |
B. Anlagevermögen | ||
I. Sachanlagen | 237.000,00 | |
C. Umlaufvermögen | ||
I. Vorräte | 33.000,00 | |
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände | 93.000,00 | |
III. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten | 5.251,96 | 131.251,96 |
D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag | 49.665,74 | |
430.700,00 | ||
S. 672 | ||
Passiva | in Euro | in Euro |
Der