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IWB 8/2007 S. 1148

Ungarn | Gültigkeitsdauer des Führerscheins im öffentlichen internationalen Personen- und Güterverkehr

Am trat eine neue Regierungsverordnung in Kraft, wonach der Führerschein im internationalen Personen- und Güterverkehr alle fünf Jahre zu erneuern ist. Ein neuer Berechtigungsschein gegen eine Gebühr von 7.700 Ft wird nur gegen den Nachweis einer Weiterbildung erteilt. Die Gebühr der schriftlichen Prüfung nach einer Weiterbildung (Dauer 35 Stunden auf einmal oder unterteilt in jährlich sieben Stunden) entweder als Test oder thematischer Aufsatz zu Sicherheits-, Gesundheits- und Logistikfragen beträgt zwischen 1.600 und 7.680 Ft.

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