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BGH 20.07.2006 I ZR 228/03, BBB 5/2007 S. 133

Internetauftritt: Impressum muss nicht auf die Startseite

Immer mehr Unternehmer machen die leidige Erfahrung, dass sie für ihren Internetauftritt abgemahnt werden. Besonders „beliebt” sind Abmahnungen wegen angeblich nicht korrekt platzierter oder fehlender Anbieterkennzeichnung, sprich Impressum oder Kontaktdaten. In Abmahnungen wird häufig reklamiert, dass die Anbieterkennzeichnung nicht direkt auf der Startseite zu finden ist. Der BGH hat hierzu mit Urteil v. - I ZR 228/03 entschieden, dass es genügt, die Besucher über einen eindeutig zu kennzeichnenden Link, etwa mit den Begriffen „Impressum” oder „Kontakt” zur Anbieterkennzeichnung zu leiten. Außerdem müssen nach § 6 Teledienstgesetz (TDG) diese Punkte auf einer Homepage enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Diensteanbieters, ggf. Vertretungsberechtigter bei...

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