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Werkstorprinzip
Umsatzsteuerliche Folgen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 hat der Gesetzgeber das Werkstorprinzip im Einkommensteuerrecht eingeführt. § 4 Abs. 5a sowie § 9 Abs. 2 EStG sehen dementsprechend vor, dass Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten, sondern nur wie Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten ab dem 21. Entfernungskilometer abziehbar sind. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und mit welchen Folgen diese Wertung des Gesetzgebers auf das Umsatzsteuerrecht zu übertragen ist.
I. Ausgangslage
1. Einkommensteuerrechtliche Beurteilung der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 hat der Gesetzgeber das Werkstorprinzip im Einkommensteuerrecht eingeführt. § 4 Abs. 5a sowie § 9 Abs. 2 EStG sehen vor, dass Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abziehbar sind. Erst ab dem 21. Kilometer gestattet der Gesetzgeber nach § 4 Abs. 5a Satz 4, § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG einen Abzug solcher Fahrtkosten wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Fahrten zwischen Wohnu...