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BBB 12/2006 S. 364

Geänderte Finanzierung der Insolvenzsicherung

Nachdem der Bundestag bereits am 19. 10. 2006 die neuen Vorschriften zur Finanzierung der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung verabschiedet hat, hat auch der Bundesrat am 3. 11. 2006 dieser Gesetzesänderung zugestimmt, sodass die Regelung in Kürze in Kraft tritt. Im Mittelpunkt der Neuregelungen steht der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG). Dieser zahlt im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers die Betriebsrenten an die berechtigten Arbeitnehmer aus und erhebt von seinen annähernd 60.000 Mitgliedsarbeitgebern eine jährliche Umlage.

Nach dem neuen Gesetz werden jedoch die zu sichernden Anwartschaf-S. 365ten nicht – wie bisher – erst im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalls, sondern periodengerecht jeweils im Insolvenzjahr durch die Beitragsumlage finanziert, wie dies ...

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