Auslegung einer Einspruchsentscheidung - Ist bei der Auslegung einer Einspruchsentscheidung nach Maßgabe des entsprechend anwendbaren § 133 BGB auf den Empfängerhorizont und nicht auf das Bewusstsein des Erklärenden (hier: des die Einspruchsentscheidung erlassenden FA) abzustellen (umstritten ist, ob das FA mit seiner Einspruchsentscheidung sowohl über den ersten Einspruch der Klägerin - einem Immobilien-Fonds - vom (Streitpunkt: Eigenkapitalvermittlungsprovision als Werbungs- oder Anschaffungskosten) als auch über den zweiten Einspruch vom (Streitpunkt: Darlehensvermittlungsprovision als Sonderwerbungskosten eines Gesellschafters) entschieden hat (Schlusseinspruchsentscheidung) oder, ob nur eine Teileinspruchsentscheidung über den zweiten Einspruch vom vorliegt) - Zulässigkeit einer Teileinspruchsentscheidung?
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.