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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss v. - 2 V 1125/06

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, FGO § 114

Einstweilige Anordnung bei Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung

Leitsatz

Soweit die erstmalige Festsetzung von Kindergeld nach vorheriger ablehnender Entscheidung der Familienkasse begehrt wird, ist das Verfahren nach § 114 Absatz 1 FGO und mangels vollziehbaren Verwaltungsaktes nicht nach § 69 Absatz 3 FGO das zulässige Rechtmittel im vorläufigen Rechtsschutz

Fundstelle(n):
YAAAB-91767

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 31.05.2006 - 2 V 1125/06

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