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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 206/2003 EFG 2006 S. 858 Nr. 12

Gesetze: AO § 69 S. 1, AO § 34 Abs. 1, AO § 191 Abs. 1 S. 1, EStG § 41a Abs. 1, EStG § 42d, GmbHG § 35

Haftung des GmbH-Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer

Leitsatz

Ein GmbH-Geschäftsführer verstößt grob fahrlässig gegen seine steuerlichen Pflichten, insbesondere der Zahlungspflicht (§ 224 AO), wenn er die Ausführung von auf seine Mitarbeiter übertragene Aufgaben im Krisenfall nicht sorgfältig überwacht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 858 Nr. 12
RAAAB-87511

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 21.09.2005 - III 206/2003

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