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Wirtschaftsmediation - Konfliktlösungsinstrument für beratende Berufe
S. 301Abb. 1: Phasen einer Wirtschaftsmediation
I. Vorbemerkungen
Der aus dem Englischen eingedeutschte Begriff der „Mediation” bezeichnet ein strukturiertes außergerichtliches Verfahren, in dem ein besonders geschulter Dritter, der Mediator, die Streitparteien dabei unterstützt, selbst eine gütliche Einigung zu erarbeiten. Damit ist bereits der wesentliche Unterschied zum (Schieds-)Gerichtsverfahren angesprochen: Der Mediator hat keine eigene Entscheidungskompetenz; er vermittelt nur. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt darin, die Parteien zu einer sachorientierten Kommunikation und interessenwahrenden Eigenbewältigung des Konflikts (sog. Win-Win-Lösung) zu veranlassen.
II. Anwendungsbereich
Die Mediation hat in Deutschland im Bereich des Fami-lien-, des Wirtschafts-, des Umweltrechts und des strafrechtlichen Täter-Opfer-Ausgleichs Verbreitung gefunden. Gleichwohl handelt es sich um ein Verfahren, über das viel gesprochen, das aber häufig nicht als möglicher Gegenstand der Tätigkeit der beratenden Berufe betrachtet wird. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sehen die Mediation als originäres Betätigungsfeld von Rechtsanwälten und Psychologen...