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IWB 10/2006 S. 1046

Bulgarien | Änderungen des Gesetzes der Einkommensteuer für natürliche Personen

Die wesentliche Änderung (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien, Nr. 102/2005) besteht in der Aufhebung der bis zum 31.12.2005 geltenden unteren Steuerstufe von 10 %, so dass die Steuerprogression jetzt nur noch über die bereits bisher angewandten Stufen 20 %, 22 % und 24 % erfolgt, was eine Steuererhöhung für die unteren Einkommensempfänger bedeutet. Zur Herstellung eines gewissen Ausgleichs wurde der allgemeine jährliche Steuerfreibetrag von 1.500 Lewa auf 2.160 Lewa angehoben. Der Spitzensteuersatz von 24 % gilt wie bisher ab einem stpfl. Jahreseinkommen von über 7.200 Lewa. Der amtliche Devisenkurs des Bulgarischen Lew beträgt 1,95583 Lewa (BGN) = 1 €.

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