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IWB Nr. 10 vom Seite 459 Fach 11a Seite 1020

Vereinbarkeit der britischen Hinzurechnungsbesteuerung mit Gemeinschaftsrecht

Mit Anmerkung von Dr. Otmar Thömmes

Schlussanträge des Generalanwalts Philippe Léger vom in der Rs. C-196/04, Cadbury Schweppes plc, Cadbury Schweppes Overseas Ltd gegen Commissioners of Inland Revenue

Leitsatz

Die Art. 43 EG und 48 EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Steuerregelung, wonach in die Besteuerungsgrundlage einer gebietsansässigen Muttergesellschaft die Gewinne einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen beherrschten ausländischen Gesellschaft einbezogen werden, wenn diese Gewinne in dem anderen Staat einem viel niedrigeren Besteuerungsniveau als dem im Staat der Ansässigkeit der Muttergesellschaft geltenden unterliegen, nicht entgegenstehen, sofern diese Regelung nur für rein künstliche Konstruktionen gilt, die auf die Umgehung des nationalen Steuerrechts ausgerichtet sind. Diese Regelung muss es daher dem Steuerpflichtigen ermöglichen, sich durch den Nachweis zu entlasten, dass die von ihm kontrollierte Tochtergesellschaft tatsächlich im Niederlassungsstaat ansässig ist und dass es sich bei den Umsätzen, die zu einer Minderung der Steuerbelastung der Muttergesellschaft geführt haben, um in diesem Staat tatsächlich erb...

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