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IWB 2/2006 S. 1011

Polen | Societas Europaea

Unternehmen aus der EU können nun als Firmensitz Polen wählen, indem sie ihrer Unternehmenstätigkeit die Gestalt einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea – S.E.) geben. Sie können nun auch zur Realisierung gemeinsamer Ziele in Polen europäische Wirtschaftsinteressensverbände situieren. Vorschriften, welche die Tätigkeit dieser Verbände normieren, entstehen zurzeit in allen Ländern der EU, gem. der Verordnung vom über die Europäische Gesellschaft und der Richtlinie der EWG von 1985 über europäische Wirtschaftsinteressensverbände. Die Europäische Gesellschaft und der Europäische Wirtschaftsinteressenverband (Europejskie Zgrupowanie Interesow Gospodarczych = EZIG) sollen Wirtschaftstätigkeiten über die Grenzen eines Mitgliedstaates hinaus betreiben. Die S.E....

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