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IWB 1/2006 S. 1005

Niederlande | niederländische Abgabenordnung

Am entschied der Hoge Raad der Nederlanden (Nr. 38809 und 38810), dass Protokolle von Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen zu den Informationen gehören, die ein Steuerpflichtiger, wenn er danach gefragt wird, dem Steuerinspektor übermitteln muss. Obendrein entschied das höchste niederländische Gericht, dass Due Diligence-Berichte nicht übermittelt werden müssen, soweit sie dem Zweck dienen, die steuerliche Position des Steuerpflichtigen zu erläutern oder ihn darüber zu beraten. Dies gilt auch für die Teile, die Tatsachen oder beschreibende Daten als Grundlage für die steuerliche Würdigung enthalten. • Hinweis: Aufgrund der niederländischen Abgabenordnung („Algemene Wet inzake rijksbelastingen”) hat jeder dem Steuerinspektor die Daten und Informationen zu übermitteln, die für seine Besteuerung relevant...

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