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IWB 1/2006 S. 1004

Litauen | Einführung einer neuen Sozialsteuer

Am tritt eine neue befristet wirkende Sozialsteuer in Kraft. Diese Sozialsteuer ist von Unternehmen aus dem Gewinn zu entrichten. Für das Jahr 2006 gilt ein Steuersatz von 4 % und für das Jahr 2007 ein Steuersatz von 3 %. Die Sozialsteuer soll in den Folgejahren auslaufen und durch lohnabhängige Sozialabgaben bzw. private Versicherungen ersetzt werden (siehe Staatsmitteilungen der Republik Litauen, Nr. 76/2005, Pos. 2739).

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