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IWB 1/2006 S. 1008

Ungarn | Steuerreformen ab 2006

Das ungarische Parlament hat am 7. 11. 2005 ein Gesetzpaket verabschiedet, das verschiedene steuerliche Reformen enthält, die innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Folgende Änderungen sollen bereits zu Beginn 2006 in Kraft treten: Es ist vorgesehen, einen zweistufigen Körperschaftsteuersatz einzuführen, wobei Gewinne bis zu 5 Mio ungarischen Forint (HUF; ca. 20 400 €) mit 10 % und der übersteigende Betrag mit dem regulären Körperschaftsteuersatz von 16 % zu versteuern sind. Voraussetzung für die Anwendung des ermäßigten Körperschaftsteuersatzes ist, dass die sozialabgabenpflichtigen Löhne im Unternehmen über dem Anderthalbfachen des ungarischen Mindestlohns liegen. Beim zwei Stufen umfassenden Einkommensteuertarif ist geplant, den Spitzensteuersatz von 38 % auf...

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