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BBB 1/2005 S. 6

Bald auch Musterverfahren in Deutschland

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom den Weg für das bereits vom Bundestag am beschlossene Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz freigemacht. Dieses Gesetz sieht eine Bündelung und Beschleunigung von Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern wegen falscher oder unterlassener Kapitalmarktinformationen vor. Wenn sich Tatsachen- und Rechtsfragen in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleich lautend stellen, sollen diese in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch ein Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Auf diese Weise soll nicht nur die Effizienz des gerichtlichen Verfahrens gesteigert, sondern auch für den einzelnen Anleger das Prozesskostenrisiko deutlich gesenkt werden.

Das Gesetz tritt bereits zum in Kraft und kann n...

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