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BBB 1/2005 S. 6

Fördermittelberatung keine erlaubnispflichtige Rechtsberatung für Steuerberater

Die Beratung über Fördermittel der öffentlichen Hand ist keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i. S. von Art. 1 § 1 RBerG ().

In der Vergangenheit haben Rechtsanwälte desöfteren Steuerberater abgemahnt, die Fördermittelberatungen bewarben und durchführten. Nach diesem Urteil ist die Fördermittelberatung für Steuerberater auch nach dem Rechtsberatungsgesetz erlaubt.

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