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StuB Nr. 22 vom Seite 1010

Das steuerliche Einlagekonto

von Dipl.-Finw. Markus Schlagheck, Berlin
Die Kernfragen:
  • Wie lässt sich das körperschaftsteuerliche Eigenkapital systematisieren?

  • Wann wird das Einlagekonto durch Leistungen verringert?

  • Wie wird die Einlagerückgewähr auf Anteilseignerebene behandelt?

I. Einleitung

Mit der Einführung des Steuersenkungsgesetzes vom ist bekanntlich der Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren vollzogen worden. Im Hinblick auf die Erfassung von Gesellschaftereinlagen ist das sog. steuerliche Einlagekonto geschaffen worden (§ 27 KStG), das die Funktion des bisherigen EK 04 übernimmt. Es ist der einzige Teilbetrag, der auch nach dem 18-jährigen Übergangszeitraum erhalten bleibt.

Ausgehend von grundlegenden Ausführungen zum körperschaftsteuerlichen Eigenkapital werden im Folgenden der Anwendungsbereich und die Systematik des steuerlichen Einlagekontos dargestellt, wobei auch die Auswirkungen auf die Gesellschafterebene aufgezeigt werden. Soweit nichts anderes erwähnt, wird von einem kalendergleichen Wirtschaftsjahr ausgegangen.

II. Körperschaftsteuerliches Eigenkapital

1. Einlagen und thesaurierte Gewinne

Das körperschaftsteuerliche Eigenkapital setzt sich aus Einlagen und thesaurierten Gewinnen (Bilanzgewinn und Rücklagen) zusammen. Die...

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