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BBV 9/2005 S. 4

Abbruchkosten und AfaA als nachträgliche Werbungskosten

Abrisskosten wie auch AfaA können zu den nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der vorigen Vermietung bestand ().

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