Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 7 vom Seite 321

Stundenaufzeichnung bei geringfügig entlohnten Beschäftigten

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Bei den Mini-Jobs treten Änderungen zum ein (vgl. Seifert, StuB 2003 S. 157). Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten sieht die Neuregelung die Anhebung der Grenze für geringfügig Beschäftigte von bislang 325 Euro auf 400 Euro monatlich vor. Nach dem Gesetzeswortlaut entfällt die bisherige Zeitgrenze von weniger als 15 Stunden wöchentlich ersatzlos. Der Wegfall dieser Zeitgrenze bedeutet jedoch nicht, dass keine Lohnunterlagen mehr zu führen sind. Vielmehr hat der Arbeitgeber auch weiterhin die für die Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben in den Lohnunterlagen aufzuzeichnen und Nachweise, aus denen die erforderlichen Angaben ersichtlich sind, zu führen. Hierzu gehören insbesondere entsprechend der Geringfügigkeits-Richtlinie vom auch das Festhalten der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Hintergrund hierfür ist u. a., dass im Rahmen von Prüfungen nur durch das Festhalten der geleisteten Arbeitsstunden und des stündlichen Arbeitsentgelts eine Prüfung z. B. zwischen dem geleisteten Arbeitsentgelt mit dem entstandenen Entgelt vorgenommen werden kann. Außerdem wird hieran im Einzelfall ersichtlich, ob das Dienstverhältnis tatsä...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen