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NWB Nr. 23 vom Seite 1957 Fach 19 Seite 3323

E-Commerce und Vertriebsrecht des Internets

Vertragsrecht und rechtliche Informationspflichten

Dr. Christian Prasse

Rechtsgeschäfte, insbesondere Kaufverträge, werden zunehmend im Internet und per E-Mail abgeschlossen. Unter den Oberbegriffen E-Commerce bzw. Internetverträge entwickeln sich ständig neue Vertriebsformen wie Online-Auktionen oder das Communityshopping. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die entsprechenden juristischen Rahmenbedingungen für den Internet-Vertrieb geschaffen. Für das wirksame Zustandekommen von Rechtsgeschäften, die via Internet abgeschlossen werden, gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln. Die Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist durch besondere technische Maßnahmen bei der Gestaltung des Online-Shops sicherzustellen.

I. Vertragsschluss via Internet und Einbeziehung von AGB

1. Elektronische Willenserklärungen

Bei den Rechtsfragen des elektronischen Handels (E-Commerce) steht das Vertragsrecht im Mittelpunkt. Verträge können via Internet grundsätzlich genauso abgeschlossen werden wie im normalen Wirtschaftsleben. Diese Form des Vertragsschlusses wird als E-Contracting bezeichnet. Der Vertragsschluss kommt bei den sog. Onlineverträgen faktisch per Mausklick zustande. Es handelt sich dabei wie bei jedem anderen Vertragsschluss ...

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