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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 2358/01 EFG 2005 S. 1293 Nr. 16

Gesetze: GrEStG 1997 § 9 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG 1997 § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG 1997 § 11 Abs. 1, AO 1977 § 38

Nachträgliche Änderung des Kaufvertrages

Änderung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage oder zusätzlich gewährte Leistung?

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

1. Wird der Kauf- und Werkvertrag über ein noch zu errichtendes Einkaufszentrum nachträglich insoweit geändert, dass für die Bemessung des Kaufpreises von einer gegenüber dem ursprünglichen Vertrag erhöhten erzielbaren Jahresmiete ausgegangen wird, so liegt in der Kaufpreiserhöhung eine zusätzlich gewährte Leistung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG.

2. Die Kaufpreisanpassung berührt nicht die Tatbestandsmäßigkeit des ursprünglichen Erwerbsvorgangs, sondern begründet einen weiteren Steueranspruch des Steuergläubigers und lässt diesen in Höhe des im Zeitpunkt seiner Verwirklichung geltenden Steuersatzes entstehen.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1293 Nr. 16
PAAAB-52922

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 23.11.2004 - 3 K 2358/01

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