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Aktueller Rechtsstand der betrieblichen Altersversorgung
Kombination von dynamischem Höchstbetrag mit Festbetrag führt zu Beratungs- und Gestaltungsbedarf
Neben der grundlegenden Umgestaltung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vor allem bei der sog. „Basis-Vorsorge” wurde auch bei der betrieblichen Altersversorgung eine Reihe von steuerrechtlichen Regelungen durch das Alterseinkünftegesetz neu gestaltet. Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Ausdehnung der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 63 EStG auf Direktversicherungen, die Anhebung der steuerfreien Höchstbeträge des § 3 Nr. 63 EStG, der Wegfall der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40b EStG a. F., das Wahlrecht zur Anwendung der bisherigen Pauschalbesteuerung in Altfällen, die Eingliederung der Vervielfältigungsregelung in § 3 Nr. 63 EStG und die Verbesserung der Übertragbarkeit von Versorgungsanwartschaften beim Arbeitgeberwechsel durch § 3 Nr. 55 EStG. Der Beitrag erläutert, basierend auf dem , anhand von Beispielen die Zweifelsfragen und gibt zusätzlich Beratungshinweise. S. 578
I. Umstieg in ein kapitaldeckendes System
Der Gesetzgeber hat aufbauend auf den Regelungen im Altersvermögensgesetz (AVmG) v. (BGBl 2001 I S. 1310 ) einschließlich der Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) v. (BGBl 2001 I S. 3794 ), des Versorgungsänderu...BGBl 2001 I S. 3926BGBl 2002 I S. 2167BGBl 2004 I S. 1427